Münchener Kommentar zum VVG. Band 1. Teil 1. Allgemeiner Teil. Kapitel 2. Schadensversicherung. Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften (§ 74 - § 87) § 74 Überversicherung § 75 Unterversicherung § 76 Taxe § 77 Mehrere Versicherer § 78 Haftung bei Mehrfachversicherung § 79 Beseitigung der Mehrfachversicherung. A. Einführung; B. Voraussetzunge (1) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist In Ergänzung zu § 78 VVG soll § 79 VVG verhindern, dass der VN eine unnötig hohe Prämie zahlen muss, also eine Prämie für eine höhere Versicherungsleistung, die er aufgrund der Regelung in § 78 VVG nicht erhalten kann. Die Vorschrift gibt dem VN zwei Möglichkeiten, diese Situation zu seinen Gunsten zu ändern In der Begründung zu § 79 VVG heißt es ausdrücklich, dass insoweit keine unangemessene Benachteiligung des VR eintritt (Begr. BT-Drucks 16/3945, S. 79). Rz. 9. Vollidentität: Versichern die Mehrfachversicherungsverträge dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr (vgl. § 77 Rdn 5) ist § 79 Abs. 1 Hs. 2 VVG uneingeschränkt anwendbar. Bei einer Vollwertversicherung (Versicherungssumme und Versicherungswert sind aufeinander abgestimmt) kann der jüngere Vertrag vollumfänglich aufgehoben.
13.2 rettungspflichten und rettungskosten (§§ 62, 63 vvg).....79 13.2.1 Verletzung der Schadensabwendungs- und -minderungspflicht............................................79 13.2.2 Rettungskosten..........................................................................................................................8 Mit diesem Kommentar erschließt sich das gesamte Privatversicherungsrecht, denn neben dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind alle wichtigen Bereiche des Versicherungsrechts ausführlich erläutert: Haftpflicht; Produkthaftpflicht; Allg. Kraftfahrtbedingungen; D&O (Managerhaftung) Umweltschaden und -haftpflicht; Employment; Betriebsunterbrechung; Hausra (1) Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht; dies gilt auch, wenn das Interesse bei einer..
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 79 VVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln. interne Verweise § 194 VVG Anzuwendende Vorschriften (vom 01.01.2009). Rechtsfolgen des Widerrufs. (1) 1 Übt der Versicherungsnehmer das Widerrufsrecht nach § 8 Abs. 1 aus, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn der Versicherungsnehmer in der Belehrung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 auf sein Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und. § 79 VVG - Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung. Haushaltsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen Herausgeber: Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Jägerhofstraße 6 40479 Düsseldor
Der Kommentar richtet sich an Anwälte und Gerichte sowie an die Versicherungswirtschaft. Neben einer möglichst umfassenden und übersichtlichen Darstellung und Analyse von Judikatur und Literatur will das Werk insbesondere Argumente verfügbar machen, um dem Leser die Meinungsbildung zu zahlreichen Streitfragen zu erleichtern. Da das deutsche und das österreichische VVG trotz eines. Im Premium-Modul werden die Inhalte des juris PartnerModuls Transportrecht ergänzt um weitere Fachliteratur explizit zum Seehandels- und Transportversicherungsrecht. Sie greifen außerdem auf die relevanten Bände des wegweisenden HGB-Großkommentars von Staub zu. So lösen Sie alle Fragen rund um den Transport von Waren in kürzester Zeit, vollautomatisch und garantiert rechtssicher Münchener Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz: VVG Band 1: Systematische Darstellungen, Erläuterungen zum EGVVG, §§ 1-99 VVG Bearbeitet vo Der kompakte ARB-Kommentar: innovativ - umfassend - gründlich In Folge des neuen VVG haben sich auch die Bedingungen der Rechtsschutzversicherung geändert. Sowohl diese neue Rechtsänderung als auch die große Menge an Schadenfällen und die besondere (Eigen-) Interessenlage der Rechtsanwälte, erfordern eine aktuelle Information aus einem Guss. Eine Fortschreibung der alten Kommentierungen. IV 2.6. Soziale Grundrechte.....28 2.6.1. Allgemeines.....2
Mit dem juris PartnerModul Versicherungsrecht premium nutzen Sie alle Bestandteile des Grundmoduls und greifen zusätzlich auf den VVG-Großkommentar von Bruck/Möller zu Widerruf einer Lebensversicherung nach § 8 VVG eingestellt am 08.08.2019. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil vom 17.05.2019 - Aktenzeichen: 12 U 141/17 - die Widerrufsbelehrung eines Lebensversicherungsvertrages als fehlerhaft angesehen und daher den Widerruf des Kunden als wirksam erachtet. Das Oberlandesgericht Karlsruhe kam in seinem Urteil vom 17.05.2019 - Aktenzeichen: 12 U 141/17 - zu folgendem Ergebnis Versicherungsvertragsgesetz: VVG Kommentar Bearbeitet von Von Theo Langheid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Prof. Dr. Roland Rixecker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes und des Saarländischen Oberlandesgerichts, Prof. Dr. Jens Gal, Dr. Joachim Grote, Rechtsanwalt, und Dr. Jens Muschner, Rechtsanwalt, Begründet von Wolfgang Römer 6. Auflage 2019. Bücher bei Weltbild: Jetzt Versicherungsaufsichtsgesetz VAG, Kommentar versandkostenfrei online kaufen bei Weltbild, Ihrem Bücher-Spezialisten
Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz und Allgemeine Versicherungsbedingungen unter Einschluß des § 79. Kenntnis und Verhalten des Versicherten. 30,00 € / $42.00 / £23.00 . Get Access to Full Text. Citation Information. Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz und Allgemeine Versicherungsbedingungen unter Einschluß des Versicherungsvermittlerrechts, Bd 2, §§ 49 - 80 VVG. DE. FürAltverträgewar bis zum 31.12.2008 das VVG a. F. anzuwenden. Nach altem Recht waren noch keine Beratungspflichten kodifiziert; vielmehr galt die sog. Anlassrechtsprechung (s. Rn. 27). Seit dem 1.1.2009 findet das neue Recht auch auf Altverträge uneingeschränkt Anwendung. Proble
Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) Teil 1 Allgemeiner Teil. Kapitel 2: Schadensversicherung. Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften (§ 74 - § 87) § 74 Überversicherung § 75 Unterversicherung § 76 Taxe § 77 Mehrere Versicherer. I. Allgemeines; II. Tatbestandsvoraussetzungen (Abs. 1 S. 1) III. § 79 Beseitigung der Mehrfachversicherung § 80 Fehlendes versichertes Interesse § 81 Herbeiführung des Versicherungsfalles § 82 Abwendung und Minderung des Schadens § 83 Aufwendungsersatz § 84 Sachverständigenverfahren § 85 Schadensermittlungskosten § 86 Übergang von Ersatzansprüchen § 87 Abweichende Vereinbarungen Abschnitt § 79 ZPO: Zurückweisung der Versicherung als Prozessbevollmächtigte; NUTZUNGSBEDINGUNGEN - Weitergabe und Wieder-veröffentlichung ; Urteile. BGH-Urteil AZ: X ZR 122/05 -Resümee von Peter Pan; URTEILSLISTEN zum Download:-130%-Regelung-Ersatzteilzuschläge-Fiktive Abrechnung-Mietwagenkosten-Rechtsschutzanfragekosten-Reparaturbestätigung-Sachverständigenhonorar (HUK Coburg. Nach § 4 Nr. 3 SchHB 79. beginnt der Versicherungsfall, sobald der Versicherungsnehmer von dem Schadensereignis (Befall) Kenntnis erlangt, spätestens mit der Feststellung des Schadens durch den Versicherer; er endet mit der Beseitigung des Schadens. Diese Versicherung kündigte die Klägerin zum 7. Februar 2013 Versicherungsvertragsgesetz: VVG . Versicherungsvertragsgesetz: VVG . mit Nebengesetzen, Vertriebsrecht und Allgemeinen Versicherungsbedingungen. mit Nebengesetzen, Vertriebsrecht und Allgemeinen Versicherungsbedingungen . Kommentar 31., überarbeitete Auflage 2021 Buch C.H.BECK ISBN 978-3-406-73260-7. 31., überarbeitete Auflage. 179,00 € In den Warenkorb sofort lieferbar! sofort lieferbar.
Mit dem Bruck/Möller nutzen Sie DEN Klassiker unter den Großkommentaren zum Versicherungsvertragsgesetz. Die aktuelle (9.) Auflage legt besonderes Gewicht auf die Veränderungen durch die VVG-Reform. Neben dem VVG werden aber auch die AVB der wesentlichen Sparten ausführlich kommentiert. Dabei wird das materielle Recht ebenso detailliert behandelt wie Verfahrensfragen. Die Bände sind mit Erscheinen der 9. Auflage in die juris Datenbank integriert Der Kommentar richtet sich an Anwälte und Gerichte sowie an die Versicherungswirtschaft. Neben einer möglichst umfassenden und übersichtlichen Darstellung und Analyse von Judikatur und Literatur will das Werk insbesondere Argumente verfügbar machen, um dem Leser die Meinungsbildung zu zahlreichen Streitfragen zu erleichtern. Da das deutsche und das österreichische VVG trotz eines allmählichen Auseinanderdriftens auf weiten Strecken immer noch identisch sind, werden beide Gesetze unter. Versicherungsvertragsgesetz: VVG Kommentar Bearbeitet von Prof. Dr. Jens Gal, Dr. Theo Langheid, Dr. Jens Muschner, Prof. Dr. Roland Rixecker 5. Auflage 2016. Buch. XXVIII, 1372 S. In Leinen ISBN 978 3 406 68262 9 Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Versicherungsrecht Zu Leseprobe und Inhaltsverzeichni 3.3. Verfassungsgrundsätze des Verwaltungsrechts.....79 3.3.1. Gesetzmässigkeit (Legalitätsprinzip)..79 3.3.2. Öffentliches Interesse.....81 3.3.3. Verhältnismässigkeit.....8 Die Landeshaushaltsordnung ist ein Landesgesetz. In ihr ist das Haushalts-, Rechnungs- und Prüfungswesen des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Ergänzt wird die Landeshaushaltsordnung durch Verwaltungsvorschriften. Die Landeshaushaltsordnung ergänzt und konkretisiert das Haushaltsgrundsätzegesetz. In diesem sind die Grundsätze der Haushaltsgesetzgebung des Bundes und der Länder.
Versicherungsvertragsgesetz: VVG Kommentar Bearbeitet von Von Theo Langheid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Prof. Dr. Roland Rixecker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes und des Saarländischen Oberlandesgerichts, Prof 5.1 Allgemeine Nebenbestimmungen im Sinne des § 1 Absatz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 36 VwVfG für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (GV) - (ANBest-G) ergeben sich aus der Anlage 21 zu VVG Nr. 5.1 zu § 44 LHO und für Zuwendungen für aus den EU-Fonds (EFRE, ELER, EMFF und ESF) finanzierte Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 (ANBest-EU) aus der Anlage 16 zu VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO. Sie sind unverändert zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides zu machen. Die. Der Kommentar, an dem sich 14 namhafte deutsche und österreichische Autoren beteiligt haben richtet sich an Anwälte und Gerichte sowie an die Versicherungswirtschaft. Neben einer möglichst umfassenden und übersichtlichen Darstellung und Analyse von Judikatur und Literatur will das Werk insbesondere Argumente verfügbar machen, um dem Leser die Meinungsbildung zu zahlreichen Streitfragen zu erleichtern. Da das deutsche und das österreichische VVG trotz eines allmählichen. Versicherungsvertragsgesetz: Kommentar | Looschelders, Dirk, Pohlmann, Petra | ISBN: 9783452269041 | Kostenloser Versand für alle Bücher mit Versand und Verkauf duch Amazon. Versicherungsvertragsgesetz: Kommentar - Looschelders, Dirk, Pohlmann, Petra - Amazon.de: Büche Versicherungsvertragsgesetz: VVG Kommentar Bearbeitet von Prof. Dr. Jens Gal, Dr. Theo Langheid, Dr. Jens Muschner, Prof. Dr. Roland Rixecker 5. Auflage 2016. Buch. XXVIII, 1372 S. In Leinen ISBN 978 3 406 68262 9 Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Versicherungsrecht Zu Leseprobe und Sachverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online.
In der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer liegt kein Gestatten des Gebrauchs (BGH NJW 74, 1086; NJW 79, Insoweit sind auch Feststellungen dazu erforderlich, dass sowohl die Mahnung nach § 39 Abs. 1 VVG als auch die Kündigung nach § 39 Abs. 3 VVG dem Versicherungsnehmer zugegangen ist (KG VRS 102, 128 = NZV 02, 200). Praxishinweis: Verteidigungstaktisch erhebliche Bedeutung hat also. Mit diesem Kommentar erschließt sich das gesamte Privatversicherungsrecht, denn neben dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind alle wichtigen Bereiche des Versicherungsrechts ausführlich erläutert: - Haftpflicht - Produkthaftpflicht - Allg. Kraftfahrtbedingungen - D&O (Managerhaftung) - Umweltschaden und -haftpflicht - Employment - Betriebsunterbrechung - Hausrat - Raub und Diebstahl.
Versicherungsvertragsgesetz VVG mit VVG-Informationspflichtenverordnung Kommentar von Prof. Wolfgang R mer Dr. Theo Langheid Richter am BGH i.R., Rechtsanwalt Hat der Versicherungsnehmer versehentlich mehrere gleichartige Versicherungsverträge zum Schutz desselben Gegenstands geschlossen und übersteigt die Versicherungssumme insgesamt den Wert des versicherten Gegenstands (Mehrfachversicherung), kann er unter den Voraussetzungen des § 79 VVG verlangen, dass der zuletzt geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme verhältnismäßig. Dadurch können die Kommentierungen durch ausgewiesene Experten erfolgen und stets aktuell gehalten werden. Die 9. Auflage wird in der Kommentierung naturgemäß besonderes Gewicht auf die Veränderungen durch die VVG-Reform legen. Neben dem VVG werden aber auch die AVB der wesentlichen Sparten ausführlich kommentiert. Dabei wird das materielle Recht ebenso detailliert behandelt wie Verfahrensfragen J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Buch 1. Allgemeiner Teil. Einl zum BGB; §§ 1-14; Verschollenheitsgesetz (Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer). Neubearbeitung 2018. - Berlin : Sellier - de Gruyter, 2018 . - S. 225-29
Brand, Oliver (2011) § 122 VVG Veräußerung der von der Versicherung erfassten Sache. Langheid, Theo Münchener Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz München 2. §§ 100 - 191 VVG 1-25 [Buchkapitel Versicherungsaufsichtsgesetz VAG, Kommentar. Detlef Kaulbach, Gunne W. Bähr, Petra Pohlmann, Jürgen Bürkle, Susann Göertz, Stephanie Honnefelder. 0 Sterne. Buch. 179. 00 €. In den Warenkorb. Erschienen am 19.11.2018. lieferbar. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Kommentar Verwaltungsvorschriften zu den §§ 70 bis 79 LHO.. 234 Anlage 1 Begriffsbestimmungen zu den Verwaltungsvorschriften zu Teil IV LHO.. 289 Anlage 2 zu VV Nummer 1.4 zu §§ 70 bis 79 LHO 286 Bestimmungen zum Einsatz von IT-Verfahren im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (ITBest-HKR).. 297 Anlage 3 zu VV Nummer 4.2.2 zu §§ 70 bis 79 LHO Bestimmungen zum Umgang mit Anordnungen Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, 80., neubearbeitete Auflage, 2021, Buch, Kommentar, 978-3-406-75380-. Bücher schnell und portofre
§ 79 ZPO: Zurückweisung der Versicherung als Prozessbevollmächtigte; NUTZUNGSBEDINGUNGEN - Weitergabe und Wieder-veröffentlichung; Urteile. BGH-Urteil AZ: X ZR 122/05 -Resümee von Peter Pan ; URTEILSLISTEN zum Download:-130%-Regelung-Ersatzteilzuschläge-Fiktive Abrechnung-Mietwagenkosten-Rechtsschutzanfragekosten-Reparaturbestätigung-Sachverständigenhonorar (HUK Coburg. § 79 Verwaltungsvorschriften § 80 Rechnungslegung § 81 Gliederung der Haushaltsrechnung § 82 Kassenmäßiger Abschluss § 83 Haushaltsabschluss § 84 Abschlussbericht § 85 Übersichten zur Haushaltsrechnung § 86 Vorlage des Vermögensnachweises § 87 Rechnungslegung der Landesbetriebe. nach oben. Teil V - Rechnungsprüfun beobachten. merken. Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.03.2021. (1) Die Versicherung kann von demjenigen, welcher den Vertrag mit dem Versicherer abschließt, im eigenen Namen für einen anderen, mit oder ohne Benennung der Person des Versicherten, genommen werden (Versicherung für fremde Rechnung). (2) Wird die Versicherung für einen. Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.03.2021. (1) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch welchen die Doppelversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Doppelversicherung abgeschlossen, so kann er verlangen, daß der später abgeschlossenen Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme, unter verhältnismäßiger. § 79 Beseitigung der Mehrfachversicherung § 80 Fehlendes versichertes Interesse § 81 Herbeiführung des Versicherungsfalles § 82 Abwendung und Minderung des Schadens § 83 Aufwendungsersatz § 84 Sachverständigenverfahren § 85 Schadensermittlungskosten § 86 Übergang von Ersatzansprüchen § 87 Abweichende Vereinbarungen § 88 Versicherungswert § 89 Versicherung für Inbegriff von.
Kommentar zu den §§ 192-208, 213 VVG, zu den MB/KK und MB/KT sowie zu weiteren Gesetzes- und Regelwerken in der privaten Krankenversicherung. Der Bach/Moser gilt seit über 25 Jahren als der Spezialkommentar zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten-Versicherung und für die Krankenhaustagegeld-Versicherung Die Anwendung von § 28 Abs. 2 VVG im Falle einer unwirksamen Rechtsfolgenregelung für - Jura - Zivilrecht - Masterarbeit 2015 - ebook 0,- € - GRI
§ 79 § 80 . Schadenersatz, Erstattung § 81 § 81a § 81b § 81c . Ausdehnung des Personenkreises § 82 -Ausschluß der Anrechnung von Versorgungsbezügen auf das Arbeitsentgelt § 83 . Übergangsvorschriften § 84 § 84a § 85 § 86 Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen und politischen Häftlingen § 8 mit VVG-Informationspflichtenverordnung Kommentar von Prof. Wolfgang R mer Richter am BGH i.R., ehem. Versicherungsombudsmann Dr. Theo Langheid Rechtsanwalt und Fachanwalt fÕr Versicherungsrecht Prof. Dr. Roland Rixecker Pr sident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes und des Saarl ndischen Oberlandesgerichts 4. Auflage 201
§ 79 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte § 79 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte. Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gelten die Verwaltungsgerichtsordnung und die zu ihrer Ausführung ergangenen Rechtsvorschriften, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist; im übrigen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes Rechtlich müssen für eine geplante diagnostische oder therapeutische Maßnahme bei einem Patienten oder einer Patientin einerseits eine vom Arzt gestellte medizinische Indikation vorliegen und andererseits die Patientin oder der Patient nach entsprechender ärztlicher Aufklärung in die Maßnahme einwilligen Folgen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung. Eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung in Policen zwischen Juli 1994 und Dezember 2007 führt dazu, dass der Versicherungsnehmer dem Vertragsabschluss noch heute widersprechen können. Die Betroffenen können sich über eine hohe Rückerstattungssumme freuen
Der Münchener Kommentar zum Anfechtungsgesetz erläutert das Anfechtungsgesetz in der sprichwörtlichen »Münchener« Qualität. Die umfassende Darstellung beantwortet alle relevanten Rechtsfragen zum Anfechtungsgesetz fundiert und praxisnah. Parallelen und Unterschiede zur Insolvenzanfechtung sind ebenso behandelt wie die Anfechtung im Zusammenhang mit Zwangsverwaltungen § 79 VwVG NRW, Einschränkungen von Grundrechten § 80 VwVG NRW, Bezugnahme auf aufgehobene Vorschriften § 81 VwVG NRW, Durchführung § 82 VwVG NRW, Inkrafttreten, Berichtspflich VVG a.F. § 5a; BGB § 818 Abs. 1 Alt. 1. Im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nach einem Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. kann der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Herausgabe von Nutzungen aus Verwaltungskostenanteilen nicht anhand der Eigenkapitalrendite des Versicherers berechnet werden. BGH, Urteil vom 29. April.